Wie angekündigt lotet die imland gGmbH alle denkbaren Möglichkeiten aus, um eine stationäre Versorgung in Eckernförde aufrechtzuerhalten. In der Sitzung des Hauptausschusses am 10.03.2023 stellte die imland-Geschäftsführung eine sogenannte Brückenlösung vor, mit der stationäre Versorgungsangebote in Eckernförde erhalten werden können.
Die Brückenlösung greift Vorschläge aus der laufenden Diskussion zur Krankenhausreform auf, in der die Krankenhäuser in verschiedene Level eingeteilt werden. In Eckernförde könnte demnach ein Level-1i-Krankenhaus entstehen. Aber: Die Krankenhausreform ist noch nicht in geltendes Recht gegossen und die aktuelle Rechtslage sieht diese Form von Krankenhäusern nicht vor.
„Uns ist bewusst, dass wir für die Umsetzung eines Level-1i-Krankenhauses zu früh dran sind, aber bis die Krankenhausreform Realität wird, ist es für imland zu spät“, so die imland-Geschäftsführung. Mit der Brückenlösung soll ein Übergang geschaffen werden, bis die Krankenhausreform tatsächlich greift. imland wäre Vorreiter bei der Entwicklung eines Versorgungsangebots, das sich an den aktuellen Regierungsplänen orientiert. „Es eröffnen sich damit neue Chancen für imland und es würde die Tür sowohl für neue Versorgungsformen als auch für Fusionsgespräche mit anderen kommunalen Krankenhausträgern offenhalten“, so die imland-Geschäftsführung weiter.
Brückenlösung
Die Brückenlösung für Eckernförde fußt auf einer ambulanten und einer stationären Säule: Zur ambulanten Säule gehören eine internistische Notfallambulanz, eine fachärztliche Versorgung und ein Sprechstundenangebot. Die stationäre Säule sieht die Vorhaltung von stationären Betten für eine 24/7-Versorgung vor. Geplant sind 30 Betten, die weiterhin im Landeskrankenhausplans ausgewiesen wären. In diesem Angebot könnten auch Überwachungsbetten ohne Beatmungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Vorgestelltes Sanierungskonzept nach geltendem Recht
Das im Rahmen des Schutzschirmverfahrens erstellte und dem Hauptausschuss bereits vorgestellte Sanierungskonzept sieht unter anderem die Bündelung der Leistungen in Rendsburg vor. Es erfüllt die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben im Krankenhauswesen und orientiert sich, wie es das Insolvenzrecht zwingend vorschreibt, an rein wirtschaftlichen Kriterien, um wieder aus eigener Kraft schwarze Zahlen schreiben zu können.
Mit der Brückenlösung geht die Geschäftsführung über das Sanierungskonzept hinaus. Es wäre ein gangbarer Weg, der auch in Zukunft eine stationäre Versorgung in Eckernförde ermöglichen kann, er bedarf aber der Finanzierung, die imland nicht aus eigener Kraft stemmen kann.