imland Kliniken: Wirtschaftliche Lage 2023

Rendsburg-Eckernförde, 27. Oktober 2022

Die aktuelle Wirtschaftsplanung der imland gGmbH für das Jahr 2023 zeigt, dass der vereinbarte finanzielle Rahmen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht ausreichen wird. Nach derzeitiger Bewertung werden rund 46 Mio. Euro im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde für imland sicherzustellen sein. Die imland gGmbH hat die zuständigen Gremien darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Gründe für den sich abzeichnende Liquiditätsbedarf sind vielfältig. Die imland gGmbH sieht sich, wie die überwiegende Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland auch, mit erheblichen Mehrausgaben konfrontiert.

Corona sorgt nach wie vor dafür, dass die imland gGmbH weniger Behandlungen durchführen kann und dadurch Einnahmen ausbleiben. Die volkswirtschaftlichen Einflüsse der letzten Monate in Folge des Ukraine-Krieges belasten auch die imland gGmbH. Die Energiekosten schießen durch die Decke und ein Ende ist nicht abzusehen (Preissteigerung von 450 Prozent für Gas und Strom). Der Investitions- und Instandhaltungsbedarf der imland gGmbH ist bekanntermaßen groß. Allein die Baukosten sind im Verhältnis zum letzten Jahr um 15 Prozent gestiegen. Die anhaltend hohe Inflation führt zu enormen Kostensteigerungen, etwa in der Materialbeschaffung.

Die lange Zeitverzögerung in der Umsetzung der Restrukturierung durch den anstehenden Bürgerentscheid führt zu Verunsicherung bei Patienten und bestehenden sowie potenziellen Mitarbeitern, dadurch zu geringeren Behandlungszahlen und in der Folge zu geringeren Einnahmen. Gleichzeitig können Kostensenkungen durch die Restrukturierung nicht zeitnah genug umgesetzt werden. Dies verschärft die Situation erheblich. Dies alles führt dazu, dass die imland gGmbH für die kommenden 12 Monate im insolvenzrechtlichen Sinne nicht ausreichend finanziert ist.

Die Geschäftsführung der imland gGmbH ist deshalb aus insolvenzrechtlichen Vorgaben heraus verpflichtet, hierüber umgehend den Gesellschafter zu informieren.

Die zeitliche Nähe zum Bürgerentscheid ist aus der insolvenzrechtlichen Betrachtung heraus irrelevant.

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