Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen rund um die imland gGmbH sowie ihre Standorte in Rendsburg und Eckernförde seit Beantragung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung am 9. Dezember 2022.
Die Geschäftsführung der imland gGmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Neumünster einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Diesem Schritt waren unter anderem eine drohende Zahlungsunfähigkeit und eine komplizierte rechtliche Sachlage nach dem Bürgerentscheid vorausgegangen.
Pressemitteilung lesenAm 09.12.2022 hat die Geschäftsführung der imland gGmbH beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Ein derartiges Verfahren sorgt immer für Verunsicherung, insbesondere bei den Mitarbeiter:innen, den Geschäftspartnern und im Falle eines Krankenhauses natürlich auch bei den Patient:innen.
Um die Vorgänge rund um die Sanierung einzuordnen, finden Sie hier einige Erklärungen und Antworten.
Dieses Verfahren ermöglicht Kontinuität in der Krise. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und handlungsfähig. Damit kann eine Sanierung weitgehend eigenverantwortlich unter Aufsicht eines Sachwalters durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass es eine plausible und schlüssige Eigenverwaltungsplanung, d.h. ein Zukunftskonzept gibt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, die nicht nur der imland gGmbH wirtschaftlich zu schaffen machen, sondern auch die meisten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein und in Deutschland in Schwierigkeiten bringen.
Was bei der imland gGmbH erschwerend hinzukommt ist, dass eine Reihe von Altlasten an beiden Standorten zu bewältigen sind. Zu den Altlasten gehören z.B. seit Jahren erforderliche Investitionen in die Bausubstanz, die jetzt schlicht nicht mehr weiter herausgezögert werden können. Dazu zählen etwa jetzt fällig werdende hohe Ausgaben, um Brandschutzauflagen zu erfüllen.
Stand heute, 09.12.2022, ist die imland gGmbH nicht zahlungsunfähig, wird es aber in wenigen Monaten sein, wenn jetzt nicht gehandelt wird. Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung ist die Chance, die wirtschaftliche Basis neu aufzustellen.
Das ist noch nicht klar. Um ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung durchführen zu können, muss zunächst ein sog. Sanierungs-Zielbild erarbeitet werden. Dieses Zielbild muss den Insolvenzrichter davon überzeugen, dass die imland gGmbH zukünftig wirtschaftlich geführt werden kann. Die Bandbreite dieser rein wirtschaftlichen Betrachtung für das Zielbild ist breit und reicht von
bis hin zu
Tatsache ist, dass heute beide Standorte hoch defizitär sind und an beiden Standorten Sanierungen vorgenommen werden müssen.
Bei Antragstellung auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung muss zunächst nur ein wirtschaftlich erfolgversprechendes Zielbild vorgelegt werden. Das eigentliche Sanierungskonzept wird in den darauffolgenden 3 Monaten erarbeitet. Erst wenn dieses Sanierungskonzept steht, geht es in die konkrete Umsetzung.
Nein, Szenario 5 wird sich allein schon aufgrund der sich geänderten gesamtwirtschaftlichen Lage nicht mehr umsetzen lassen.
Ziel ist es, dass Sanierungsverfahren im ersten Halbjahr 2023 abzuschließen. Genauer lässt sich der Zeitraum noch nicht bemessen. Sicher ist, dass in den ersten 3 Monate des Sanierungsverfahrens das Gehalt der Mitarbeiter:innen durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen und ausbezahlt wird. Es greift die sog. Insolvenzgeldsicherung. Die entsprechenden Vorbereitungen wurden bereits getroffen.
Die Gehälter werden dann wieder von der imland gGmbH ausbezahlt.
Das Sanierungsverfahren hat sich keiner gewünscht, ist aber auch eine Chance für imland, eine wirtschaftlich solide Basis wiederzuerlangen. Dafür braucht die Klinik gutes und motiviertes Personal. Es wird aber zu Einschnitten kommen und müssen. Wie viele Mitarbeiter:innen und wen es wann genau trifft, kann heute aber noch nicht gesagt werden. Das hängt davon ab, wie das Behandlungsangebot der imland Kliniken nach der Sanierung genau aussehen wird und welche neuen Strukturen und Prozesse in beiden Standorten vorzunehmen sind. Wenn es doch zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte, sind wir der Sozialverträglichkeit verpflichtet.
Vorab: Bei dem angestrebten Schutzschirmverfahren geht es nicht darum, alles zu verkaufen und den Geschäftsbetrieb aufzugeben. Es geht in erster Linie darum, ein Unternehmen neu auszurichten, um wieder wirtschaftlich arbeiten zu können. Nur so kann ein Unternehmen langfristig bestehen bleiben.
Bei all den damit verbundenen Unsicherheiten, eröffnen sich durch ein Schutzschirmverfahren Chancen und Möglichkeiten.
Zur Erinnerung: Die imland gGmbH befand sich in einer verfahrenen Situation mit sich zum Teil gegenseitig blockierenden Handlungssträngen. Die wichtigsten Punkte in Stichworten:
Das jetzt eingeleitete Schutzschirmverfahren befreit die imland gGmbH aus diesen Zwickmühlen, so dass jetzt der Weg frei ist, um die dringend anstehenden Herausforderungen anzugehen. Das Ziel ist, imland auf einen zukunftssicheren Weg zu bringen und raus aus den unsäglichen Hängepartien der letzten Monate und Jahre.
Ja, ohne Wenn und Aber.
Die imland Kliniken sind – mit Blick auf das Jahr 2023 – innerhalb des derzeitig gültigen Prüfzeitraums von 12 Monaten ab dem späten Frühling 2023 ggf. vorläufig zahlungsunfähig. Dies wurde durch die imland Wirtschaftsplanung und zusätzlich am 02. November 2022 im Rahmen einer hierfür erforderlichen weiteren Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellt. Es wurde damit bestätigt, dass im Jahr 2023 imland nicht genug aus dem laufenden Geschäft erwirtschaften kann. Aber: Zum heutigen Zeitpunkt ist die imland gGmbH zahlungsfähig und aktuell nicht insolvent.
Pressemitteilung lesenDie aktuelle Wirtschaftsplanung der imland gGmbH für das Jahr 2023 zeigt, dass der vereinbarte finanzielle Rahmen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht ausreichen wird. Nach derzeitiger Bewertung werden rund 46 Mio. Euro im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde für imland sicherzustellen sein. Die imland gGmbH hat die zuständigen Gremien darüber in Kenntnis gesetzt.
Pressemitteilung lesen